Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die in der Richtlinie 2014/49/EU dargelegte Möglichkeit, bei der die verfügbaren Finanzmittel eines Einlagensicherungssystems durch Pflichtbeiträge erhoben werden, die von den Mitgliedsinstituten an bestehende Pflichtbeitragssysteme gezahlt werden, die ein Mitgliedstaat zur Deckung der im Zusammenhang mit dem Systemrisiko entstehenden Kosten errichtet hat, wurde nie genutzt und sollte daher gestrichen werden.
Ungeachtet des Absatzes 5 des vorliegenden Artikels kann ein Mitgliedstaat zum Zweck der Erfüllung seiner Pflichten gemäß Absatz 1 dieses Artikels seinen…
es besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, dass das Einlagensicherungssystem die in Artikel 10 Absatz 1 genannten verfügbaren Finanzmittel für die…
Ungeachtet des Absatzes 1 dieses Artikels kann ein Mitgliedstaat zwecks Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß Absatz 1 die verfügbaren Finanzmittel mittels…
Um sicherzustellen, dass Einlagen, die für die Zwecke der Einhaltung der Mindestanforderungen für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten…
Die Beiträge an Einlagensicherungssysteme sollten auf der Höhe der gedeckten Einlagen und der Höhe des Risikos beruhen, dem das jeweilige Mitglied ausgesetzt…
Gemäß der Richtlinie 2014/49/EU sind Einlagen bestimmter Finanzinstitute, einschließlich Wertpapierfirmen, von der Deckung durch Einlagensicherungssysteme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.