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Halten Kreditinstitute ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen an Einlagensicherungssysteme oder zur Bereitstellung von Informationen für Einleger und Einlagensicherungssysteme nicht ein, so könnte dies das Ziel des Einlegerschutzes untergraben. Einlagensicherungssysteme oder gegebenenfalls benannte Behörden sollten Zinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz auf die durch verspätete Beitragszahlung fälligen Beiträge erheben. Es ist wichtig, die Koordinierung zwischen Einlagensicherungssystemen und benannten Behörden und zuständigen Behörden zu verbessern, damit Durchsetzungsmaßnahmen gegen ein Kreditinstitut ergriffen werden, das seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es muss sichergestellt werden, dass Einlagensicherungssysteme oder gegebenenfalls benannte Behörden die zuständigen Behörden rechtzeitig über jeden Verstoß gegen die Verpflichtungen von Kreditinstituten im Rahmen der Einlagensicherungsvorschriften unterrichten, sodass die zuständigen Behörden ihre Aufsichtsbefugnisse gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ausüben können. Um sicherzustellen, dass die Kreditinstitute die Vorschriften dieser Richtlinie einhalten, sollten die Mitgliedstaaten außerdem angemessene Sanktionen für den Fall von Verstößen gegen diese Vorschriften vorsehen.
Folgender Absatz wird eingefügt: „(4a) Entrichtet ein Kreditinstitut die in Artikel 10 und Artikel 11 Absatz 4 genannten Beiträge nicht innerhalb der vom…
Kommt ein Kreditinstitut seinen Verpflichtungen als Mitglied eines Einlagensicherungssystems nicht nach, so werden die zuständigen Behörden hiervon umgehend in…
Kreditinstitute können die Zugehörigkeit zu einem Einlagensicherungssystem wechseln oder einige ihrer Tätigkeiten können übertragen werden und somit einem…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die vom kreditnehmenden Einlagensicherungssystem erhobenen Beiträge ausreichen, um den aufgenommenen Kredit…
Einlagensicherungssysteme sollten die Verbindlichkeiten eines Einlegers nur dann gegen die Erstattungsforderungen dieses Einlegers verrechnen dürfen, wenn diese…
Die Beiträge an Einlagensicherungssysteme sollten auf der Höhe der gedeckten Einlagen und der Höhe des Risikos beruhen, dem das jeweilige Mitglied ausgesetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.