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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Richtlinie 2008/105/EG sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um standardisierte Formate für die Berichterstattung über Emissionen aus Punktquellen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2024/1244 fallen, und über diffuse Emissionen an die EUA festzulegen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung hinsichtlich der Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten sollten der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für die Annahme…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung über die Festlegung der jährlichen Emissionszuweisungen für…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie und um die Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten zu vereinfachen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich des Formats und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.