§ 26 RPflGVerhältnis des Rechtspflegers zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
Die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt, soweit sich nicht aus § 20 Absatz 1 Nummer…
§ 24 Abs. 2 RPflGAufnahme von Erklärungen
Ferner soll der Rechtspfleger aufnehmen:
§ 36b Abs. 2 RPflGÜbertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle trifft alle Maßnahmen, die zur Erledigung der ihm übertragenen Geschäfte erforderlich sind. Die Vorschriften über die…