§ 2 Abs. 3 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Das Geschäft des Reisesicherungsfonds kann nur von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgeübt werden, die ihre Geschäftsleitung im Inland hat.
§ 8 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Der Reisesicherungsfonds muss über eine Geschäftsorganisation verfügen, die wirksam und ordnungsgemäß ist und die dem Zweck, dem Umfang und der Komplexität der…
§ 6 Abs. 1 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Der Reisesicherungsfonds darf den Abschluss eines Absicherungsvertrags (§ 651r Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) von einer Sicherheitsleistung…
§ 15 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Reiseanbieter haben gegen den Reisesicherungsfonds einen Anspruch auf Abschluss eines Absicherungsvertrags zu den allgemeinen Absicherungsbedingungen des…
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds (§§ 8 und 9);