§ 142 Abs. 1 FGOFinanzgerichtsordnung
Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe gelten sinngemäß.
§ 26 Nr. 4 ZPOEGGesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
Ist die Prozesskostenhilfe vor dem 1. Januar 2002 bewilligt worden, gilt § 115 Abs. 1 Satz 4 der Zivilprozessordnung für den Rechtszug in der im Zeitpunkt der…
§ 29 Abs. 4 GVGEGEinführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
Auf die Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
§ 166 Abs. 3 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
Dem Urkundsbeamten obliegen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ferner die Bestimmung des Zeitpunkts für die Einstellung und eine Wiederaufnahme der…
§ 1 Abs. 1 Nr. 4a JBeitrGJustizbeitreibungsgesetz
Ansprüche auf Zahlung der vom Gericht im Verfahren der Prozesskostenhilfe oder nach § 4b der Insolvenzordnung bestimmten Beträge;