Gesetze
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Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung durch seine Organe. Er ist ein Gemeindeverband und dient dem Gemeinwohl der Metropole Ruhr.
Der Sitz des Verbandes ist Essen. Mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung kann eine andere Stadt zum Sitz des Verbandes bestimmt werden.
Der Sitz des Verbandes wird durch die Satzung bestimmt.
Der Sitz des Verbandes wird durch die Satzung bestimmt.
Der Sitz des Verbandes ist Hattingen. Zweiter Teil Aufgaben, Maßnahmenpläne, Kostenträger, Geldleistungspflichten
Der Sitz des Verbandes im Verbandsgebiet wird durch die Satzung bestimmt.
Der Sitz des Verbandes im Verbandsgebiet wird durch die Satzung bestimmt.
Der Sitz des Verbandes wird durch die Satzung bestimmt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.