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Der Verband erstellt und aktualisiert in enger Kooperation mit den Städten und Kreisen des Verbandsgebiets und unter Berücksichtigung der Belange der angrenzenden Gemeinden (Umlandbeziehungen) Planungs- und Entwicklungskonzepte für das Verbandsgebiet (Masterpläne), die als Ziele der Regionalentwicklung des Verbandsgebietes bei der Aufstellung der Bauleitpläne der Mitglieder des Verbandes und für das Verbandsgebiet bei der Erarbeitung und Aufstellung der Regionalpläne sowie bei Änderungen des regionalen Flächennutzungsplans nach dem Landesplanungsgesetz in der Abwägung zu berücksichtigen sind. Den Regionalräten Arnsberg, Düsseldorf und Münster ist vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Regionalpläne sind aus dem Raumordnungsplan für das Landesgebiet zu entwickeln. Die Flächennutzungspläne und die Ergebnisse der von Gemeinden beschlossenen…
Über diejenigen Flächen, die unter § 4 Abs. 1 Nr. 3 fallen, wird ein Verzeichnis nebst planmäßiger Darstellung aufgestellt. Das Verzeichnis kann jederzeit…
Der Regionale Flächennutzungsplan wird durch die Räte der der Planungsgemeinschaft angehörenden Gemeinden gemeinsam beschlossen.
sollen sachliche, räumliche und zeitliche Beziehungen und Abhängigkeiten der Festlegungen untereinander und bei der Umsetzung in nachfolgende Planungs- und…
Die Aufstellung und Änderung von Regionalplänen kann parallel zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans erfolgen. Das Entwicklungsgebot des § 13 Absatz 2 Satz…
Die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität werden nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.