§ 92 Abs. 2 Nr. 2 SachenRBerGLadung zum Termin
von dem Nutzer oder dem Grundstückseigentümer Ansprüche nach § 33 oder § 63 geltend gemacht werden.
§ 98 Abs. 1 SachenRBerGVermittlungsvorschlag des Notars
Nach Durchführung der Erhebungen macht der Notar einen Vorschlag in Form eines Vertragsentwurfs, der den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen und alle für…
§ 90 Abs. 1 SachenRBerGInhalt des Antrags
In dem Antrag sind anzugeben
§ 87 Abs. 2 SachenRBerGAntragsgrundsatz
Antragsberechtigt ist der Nutzer oder der Grundstückseigentümer, der den Abschluß eines in Absatz 1 bezeichneten Vertrages geltend machen kann.
§ 93 Abs. 3 SachenRBerGErörterung
Der Notar soll dem Grundstückseigentümer und dem Nutzer Vorschläge unterbreiten. Er ist dabei an die von diesen Beteiligten geäußerten Vorstellungen über den…