Art. 40 Abs. 3 32019R0473VERORDNUNG (EU) 2019/473 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (Kodifizierter Text)
Der Beirat berät den Direktor auf dessen Wunsch bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Sinne dieser Verordnung.
§ 108 Abs. 2 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Untergebrachten beratend mit. Sie fördern das Verständnis für den…
§ 21 Abs. 1 HeimmwVVerordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes
Der Träger gewährt dem Heimbeirat die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Hilfen und stellt insbesondere die Räumlichkeiten zur Verfügung.
§ 96 Abs. 2 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Die Mitglieder der Beiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Untergebrachten mit. Sie unterstützen die Leitung der Einrichtung…
§ 40 Abs. 2 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Der Beirat wirkt bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Untergebrachten beratend mit und berät die höhere Ausländerbehörde in grundsätzlichen…