§ 19 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes kann an allen Prüfungsorten Örtliche Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter sowie ihre…
§ 2 Abs. 1 SächsJAPOSächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
Die staatliche Pflichtfachprüfung und die Zweite Juristische Staatsprüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt. Zur Unterstützung bei der…
§ 15 SN-1714Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung
Am Sitz des Oberlandesgerichts wird ein Örtlicher Prüfungsleiter und ein Stellvertreter bestellt. Zu Örtlichen Prüfungsleitern und deren Stellvertreter können…
Anlage Satz 3 Nr. 7 SN-1714Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung
Die örtlichen Prüfungsleiter bei den Oberlandesgerichten im Freistaat Sachsen, im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen werden vom Leiter des beim…
§ 15 Abs. 1 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter…