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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die örtliche Zuständigkeit der Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 417), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 435) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 11. Juli 2024 Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Sebastian Gemkow
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