§ 98 SBeamtVGSaarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG) Vom 13. Oktober 2021*
1Bei einer oder einem nach den §§ 29, 30 Absatz 3 oder § 31 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes erneut in das Beamtenverhältnis berufenen Beamtin oder Beamten…
§ 85a BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Bei einem nach § 46 oder § 57 des Bundesbeamtengesetzes erneut in das Beamtenverhältnis berufenen Beamten bleibt der am Tag vor der erneuten Berufung in das…
Art. 11 Abs. 4 Satz 6 Nr. 45 HBG 2023/2024 SNHaushaltsbegleitgesetz 2023/2024
„(2) Hat die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte innerhalb von zehn Jahren nach ihrer oder seiner Versetzung in den Ruhestand ihre oder seine erneute…
§ 58 BeamtStGGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, die die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können für Zwecke…
Art. 1 Abs. 2 SN-10687Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und anderer Gesetze
Hat der Ruhestandsbeamte innerhalb von fünf Jahren nach seiner Versetzung in den Ruhestand seine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis beantragt und ist…