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Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne der Sächsischen Verfassung bekennen und für diese eintreten. Dies umfasst das Bekenntnis zu den Grundrechten, vor allem der Menschenwürde, das Demokratieprinzip, den Grundsatz der Volkssouveränität, den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, das Mehrparteiensystem, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Gewaltenteilung.
Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Sachsen und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“
Der Eid kann auch mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
In den Fällen von § 38 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes hat die Beamtin oder der Beamte anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen.
In den Fällen von § 38 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes kann die Beamtin oder der Beamte anstelle des Eides folgendes Gelöbnis leisten: „Ich gelobe, meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“
Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren…
In den Fällen des § 38 Abs. 3 BeamtStG kann der Beamte anstelle des Eides folgendes Gelöbnis leisten: ‚Ich gelobe, meine Amtspflichten gewissenhaft zu…
Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die…
Beamtinnen und Beamte haben einen Diensteid zu leisten. Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten.
1Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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