§ 13 Abs. 2 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile bei der…
§ 12 Abs. 2 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile bei der…
Art. 1 Abs. 3 Nr. 23 SN-16770Zweites Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
„Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen…
§ 3 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die…
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 NRW-27719Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 1)
bei nicht freistehenden Gebäuden der Nachweis durch eine berechtigte Person nach § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu…