§ 82 Abs. 1 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert, kann die Bauaufsichtsbehörde die teilweise oder vollständige…
§ 82 Abs. 1 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert, kann die Bauaufsichtsbehörde ihre teilweise oder vollständige…
§ 81 Abs. 1 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
1Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet, geändert oder beseitigt, kann die Bauaufsichtsbehörde die Einstellung der…
§ 20 Abs. 2 BImSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Die zuständige Behörde soll anordnen, dass eine Anlage, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, betrieben oder wesentlich geändert wird, stillzulegen…
§ 27 Abs. 5 Nr. 4 ÜAnlGGesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
die Stilllegung oder Beseitigung einer überwachungsbedürftigen Anlage, wenn die Anlage ohne die auf Grund einer nach § 31 erlassenen Rechtsverordnung…