§ 4 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
1Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht…
§ 9 Abs. 1 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken.
§ 89 Abs. 1 Nr. 1 SächsBOÖrtliche Bauvorschriften
besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern;
§ 177 Abs. 3 Nr. 2 BauGBBaugesetzbuch
die bauliche Anlage nach ihrer äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder
§ 172 Abs. 3 BauGBBaugesetzbuch
In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen…