§ 2 BörsZustÜVO SNZuständigkeitsübertragungsverordnung Börsenrecht
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von…
§ 35 BörsVO NRWBörsenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Börsengesetz vom…
Art. 1 SN-21018Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Börsenrechtsdurchführungsverordnung
Die Sächsische Börsenrechtsdurchführungsverordnung vom 6. November 2020 (SächsGVBl. S. 614) wird wie folgt geändert:
§ 9 DTFinVO2024 SNDeutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 30. Juni 2027 außer Kraft. Dresden, den 13. Juni 2024 Der Staatsminister für Wirtschaft,…
§ 21 HKapVO SNHochschulkapazitätsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kapazitätsverordnung vom 29. März 1994 (SächsGVBl. S. 786), die zuletzt durch…