§ 101 JustG NRWGesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
Soweit in den Fällen der §§ 98 bis 100 Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden von den Eintragungen betroffen werden, finden die Vorschriften der §§ 41…
§ 70 Abs. 1 GBOGrundbuchordnung
Die Vorschriften der §§ 56 bis 69 sind auf den Grundschuldbrief und den Rentenschuldbrief entsprechend anzuwenden. Der Rentenschuldbrief muß auch die…
§ 68 Abs. 3 GBOGrundbuchordnung
Die Erteilung des Briefes ist im Grundbuch zu vermerken.
§ 56 Abs. 1 GBOGrundbuchordnung
Der Hypothekenbrief wird von dem Grundbuchamt erteilt. Er muß die Bezeichnung als Hypothekenbrief enthalten, den Geldbetrag der Hypothek und das belastete…
§ 39 Abs. 2 GBOGrundbuchordnung
Bei einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, über die ein Brief erteilt ist, steht es der Eintragung des Gläubigers gleich, wenn dieser sich im Besitz des…