Art. 1 Abs. 3 Nr. 2 SN-18641Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen E-Government- Gesetz-Durchführungsverordnung
mindestens eine Bestellnummer. § 17 Prüfung Über das Verwaltungsportal übermittelte elektronische Rechnungen sind vom Rechnungsempfänger automatisiert auf ihre…
§ 6 Abs. 1 ERechVVerordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes
Rechnungsempfänger, die an das Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes angeschlossen sind, haben die gemäß § 4 Absatz 3…
Art. 7 32014L0055RICHTLINIE 2014/55/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die öffentlichen Auftraggeber und die Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der…
§ 3a Abs. 1 SN-14070Sächsisches E-Government-Gesetz
Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen stellen, soweit für die Nachprüfung der Vergabeverfahren die Vergabekammer des…
Art. 1 Abs. 1 SN-18219Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen
Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen stellen, soweit für die Nachprüfung der Vergabeverfahren die Vergabekammer des…