§ 19 Abs. 3 EigVO NRWEigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Eigenbetrieb hat die für Kostenrechnungen erforderlichen Unterlagen zu führen und nach Bedarf Kostenrechnungen zu erstellen. Hierbei soll eine Kosten- und…
§ 17 Abs. 2 EigVOEigenbetriebsverordnung (EigVO) Vom 29. November 2010
Die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung finden Anwendung, soweit sie nicht bereits unmittelbar…
§ 11 Abs. 1 SächsEigBVOVermögen
Eigenbetriebe werden finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde verwaltet und nachgewiesen (§ 95a Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung).…
§ 14 SN-13864Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
Als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung sind für alle Aufgabenbereiche…
§ 26a SVHVVerordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, haben nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.