SächsEigBVO — InhaltsübersichtFünfter Abschnitt SchlussbestimmungenGesetzSachsen§ 35 SächsEigBVO(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)Sächsische Eigenbetriebsverordnung · Fünfter Abschnitt§ 36 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 36