Art. 1 Nr. 5 SN-21451Einunddreißigste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Sächsischen E-Justizverordnung
§ 9 wird durch die folgenden §§ 9 bis 14 ersetzt: „§ 9 Barrierefreiheit Elektronische Akten sowie Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung…
§ 6 eAktVO StVollz NRWVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten in Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz im Land Nordrhein-Westfalen
Elektronische Akten und Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich,…
§ 8 NRW-34453Verordnung über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenführung in Steuerstrafverfahren und Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten und gleichgestellten Ordnungswidrigkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen (eAkten-Verordnung Straf- und Bußgeldverfahren Finanzverwaltung)
Elektronische Akten und Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich und…
§ 4 eAktVO Straf NRWVerordnung über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Aktenführung im Strafverfahren im Land Nordrhein-Westfalen
Elektronische Akten und Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich,…
§ 4 eAktVO OWi NRWVerordnung über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Aktenführung im gerichtlichen und staatsanwaltlichen Bußgeldverfahren im Land Nordrhein-Westfalen
Elektronische Akten und Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich,…