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In Zuwendungsverfahren nach § 44 in Verbindung mit § 23 der Vorläufigen Sächsischen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Vorläufige Sächsische Haushaltsordnung – SäHO ) vom 19. Dezember 1990 (SächsGVBl. S. 21), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 505), werden durch die Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank folgende personenbezogene Daten der Antragsteller verarbeitet:
Name,
Anschrift,
von der antragsbearbeitenden Stelle vergebene Identifikationsnummer des Antragstellers,
Rechtsform und bei natürlichen Personen Geschlecht des Antragstellers, soweit bekannt,
Angabe, ob es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.