§ 3 Abs. 1 SächsLMKVOSächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
Zur Teilnahme am Lehrgang kann von der Einstellungsbehörde zugelassen werden, wer die Anforderungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 der…
§ 15 See-BVVerordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt
Lehrgänge im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b bedürfen der Zulassung. Die Lehrgänge einschließlich vorgeschriebener Prüfungen müssen geeignet…
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsLMKVOSächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
einen Lehrgangsvertrag mit einer Einstellungsbehörde im Freistaat Sachsen abgeschlossen hat oder bei dieser den Lehrgang gemäß § 6 absolviert, jedoch noch nicht…