SächsGemO — InhaltsübersichtVierter Teil Gemeindewirtschaft›Dritter Abschnitt Unternehmen und Beteiligungen der GemeindeGesetzSachsen§ 100 SächsGemO(weggefallen)Sächsische Gemeindeordnung · Vierter Teil, Dritter Abschnitt § 99§ 101 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 99§ 101