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Die für Ganztagsangebote an Grundschulen zur Verfügung gestellten Mittel gemäß dieser Verordnung sind für die Unterbreitung von unterrichtsergänzenden leistungsdifferenzierten Lernangeboten einzusetzen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen
zur individuellen Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten,
zur Stärkung von übergreifenden Kompetenzen,
zur Prävention von Schwierigkeiten im Lernen oder im Verhalten und
zur Unterstützung bei sozialen Problemlagen.
Die Förderung von Ganztagsangeboten an Grundschulen setzt eine von der Schule und dem zuständigen Träger des Hortes unterschriebene Kooperationsvereinbarung voraus, die konkrete Aussagen zu den Aufgaben und deren Inhalten zur Zusammenarbeit der Beteiligten im Zuweisungszeitraum trifft sowie langfristige Ziele der Zusammenarbeit benennt.
Allgemeinbildende Schulen sollen Ganztagsangebote einrichten und dabei mit außerschulischen Einrichtungen zusammenarbeiten. Schulen mit Primarstufe müssen sich…
Ganztagsangebote sind unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Bildungs- und Förderangebote sowie Arbeitsgemeinschaften. Eine Schule mit…
Für allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten sollen nach Maßgabe dieser Verordnung auf Antrag pauschalierte zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung…
Die oberste Schulaufsichtsbehörde gibt einen Qualitätsrahmen und Fachempfehlungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Ganztagsangeboten heraus, die die…
Allgemeinbildende Schulen sollen Ganztagsangebote einrichten und dabei mit außerschulischen Einrichtungen zusammenarbeiten. Grundschulen müssen sich bei diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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