§ 70 Abs. 1 SächsHKaGMaßnahmen
Im Urteil kann erkannt werden auf
§ 57 Abs. 2 SächsHKaGAntrag auf gerichtliche Entscheidung
Das Berufsgericht bestätigt den Einspruchsbescheid, soweit es eine Berufspflichtverletzung für nachgewiesen hält, andernfalls hebt es den Einspruchs- und den…
§ 67 Abs. 1 SächsHKaGBeschluss über Verlesung von Niederschriften und Gutachten
Das Berufsgericht kann unbeschadet seiner Aufklärungspflicht beschließen, dass
§ 60 Abs. 1 SächsHKaGEinleitung des Verfahrens
Die Antragstellerin oder der Antragsteller haben die Tatsachen anzugeben, auf die sie den Antrag stützen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller nach § 59…