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Dieses Gesetz dient der Integration der im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, indem es zu ihrer gleichberechtigten und umfassenden Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und so zu einem friedvollen Zusammenleben im Freistaat Sachsen sowie zu dessen wirtschaftlicher Fortentwicklung beiträgt.
Zur Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes sollen Menschen mit Migrationshintergrund zu einem gleichberechtigten Leben in unserer Gesellschaft befähigt werden. Menschen mit Migrationshintergrund sollen ebenso zur Integration auf Basis der Grundwerte der Verfassung des Freistaates Sachsens beitragen, indem sie eigene Integrationsleistungen erbringen. Insbesondere sollen sie jedwede Anstrengungen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts unternehmen.
Der Freistaat Sachsen fördert integrations- und teilhabeorientierte Einzelprojekte sowie vielfältige Maßnahmen zur Förderung von Integration und Teilhabe von…
Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Beruf und Arbeit ist im Hinblick auf deren Potential als qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte oder zu…
die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen…
Der Freistaat Sachsen soll in seinen Behörden bei der Personalgewinnung unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß…
Ziel des kommunalen Integrationsmanagements ist die Zusammenarbeit aller vor Ort mit den Aufgaben der Integration befassten Akteure, insbesondere der Ämter und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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