§ 15 Abs. 1 SächsJAPOPrüfungszeugnis
Wer die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis, aus dem die Endpunktzahl und die Endnote ersichtlich sind. Prüfungsteilnehmerinnen und…
§ 36 Abs. 1 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
Wer die Rechtspflegerprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis, aus dem die Endnote und die erzielte Endpunktzahl ersichtlich sind (Prüfungszeugnis).
§ 29 Abs. 3 JAG NRWGesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst
Wer die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis, aus dem die Gesamtnote der staatlichen Pflichtfachprüfung mit Notenbezeichnung und…
§ 35 Abs. 1 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Wer die Justizfachwirtprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis, aus dem die erzielte Prüfungsgesamtnote ersichtlich ist (Prüfungszeugnis).
§ 14 Abs. 5 JAGGesetz Nr. 1228 über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG -) Vom 6. Juli 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 2015
Wer die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis, aus dem die Gesamtnote der staatlichen Pflichtfachprüfung mit Notenbezeichnung und…