§ 50 Abs. 1 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Die Gefangenen dürfen auf eigene Kosten Zeitungen und Zeitschriften in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Anstalt beziehen. Ausgeschlossen sind lediglich…
§ 50 Abs. 1 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
1Die Gefangenen dürfen auf eigene Kosten Zeitungen und Zeitschriften in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Anstalt beziehen. 2Ausgeschlossen sind…
§ 68 Abs. 2 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Ausgeschlossen sind Zeitungen und Zeitschriften, deren Verbreitung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. Einzelne Ausgaben oder Teile von Zeitungen oder…
§ 40 Abs. 2 SJStVollzGGesetz Nr. 1631 über den Vollzug der Jugendstrafe (Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz - SJStVollzG) Vom 30. Oktober 2007
Einzelne Ausgaben einer Zeitung oder Zeitschrift können den Gefangenen auch vorenthalten werden, wenn deren Inhalte das Vollzugsziel oder die Sicherheit oder…
§ 41 Abs. 3 JStVollzG NRWGesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen
Ausgeschlossen sind Zeitungen und Zeitschriften, deren Verbreitung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. Einzelne Ausgaben oder Teile von Zeitungen oder…