SächsKomZG — InhaltsübersichtZweiter Teil Verwaltungsverband›Dritter Abschnitt Bildung des VerwaltungsverbandesGesetzSachsen§ 14 SächsKomZG(weggefallen)Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit · Zweiter Teil, Dritter Abschnitt § 13Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 13