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Der Verbandsvorsitzende ist Leiter der Verbandsverwaltung und vertritt den Verwaltungsverband.
Der Verbandsvorsitzende ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Verbandsbediensteten.
Der Verbandsvorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder von der Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. Die dauernde Übertragung der Erledigung bestimmter Aufgaben auf den Verbandsvorsitzenden ist in der Verbandssatzung zu regeln. Die Verbandsversammlung kann die Erledigung von Angelegenheiten, die sie nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen kann, auch nicht auf den Verbandsvorsitzenden übertragen.
Weisungsaufgaben erledigt der Verbandsvorsitzende in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist; dies gilt nicht für den Erlass von Rechtsverordnungen und Satzungen.
Der oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben der für die Ernennung zuständigen Stelle sowie der übrigen Aufgaben der…
Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der…
„(2) Die oder der Verbandsvorsitzende hat den Vorsitz der Verbandsversammlung inne. Sie oder er vertritt den Verband und erledigt die Geschäfte der laufenden…
Der Vorstand erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und hat die Aufgaben, die nicht auf Grund dieses Gesetzes oder der Satzung der Verbandsversammlung,…
Die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr oder ihm sonst durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.