SächsKomZG — InhaltsübersichtZweiter Teil Verwaltungsverband›Sechster Abschnitt Änderungen der Verbandssatzung und Auflösung des VerwaltungsverbandesGesetzSachsen§ 31 SächsKomZG(weggefallen)Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit · Zweiter Teil, Sechster Abschnitt § 30Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 30