§ 30 Abs. 1 NachbG NRWNachbarrechtsgesetz
Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen…
§ 47 NachbG SLGesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
1Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muss einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche…
§ 15 Abs. 1 NachbG NRWNachbarrechtsgesetz
Jeder Grundstückseigentümer darf die Nachbarwand in voller Dicke auf seine Kosten nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst erhöhen, wenn dadurch keine…
§ 4 Abs. 2 BBodSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück…
§ 12 Abs. 1 NachbG SLGesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
1Jeder Nachbar darf die Nachbarwand auf seine Kosten nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst erhöhen, wenn dadurch keine erhebliche Beeinträchtigung…