§ 2 Abs. 2 SächsEGovGDVOSächsische E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung
Soweit die Staatskanzlei nach den §§ 4 bis 11 genannte personenbezogene Daten verarbeitet, ist es für die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 und anderer…
§ 80d Abs. 5 SächsPVDGSächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
Das Staatsministerium des Innern hat das Nähere zum Verfahren in einer nach Anhörung der oder des Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zu…
§ 31 Abs. 1 SächsVersGSächsisches Versammlungsgesetz
Die zuständige Behörde darf die nach § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3 und 5 sowie § 16 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 erhobenen personenbezogenen Daten…
§ 62a Abs. 10 SächsPVDGSächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
Die Staatsregierung hat das Nähere zum Verfahren zu Maßnahmen nach den Absätzen 2, 5 und 6 durch Rechtsverordnung zu regeln in Bezug auf:
§ 3 Abs. 1 SN-18195Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle des Freistaates Sachsen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des…