§ 36 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Die Wahl des Bezirkspersonalrates soll möglichst gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte in demselben Bezirk stattfinden.
§ 32 WO-LPVG NRWWahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
Die Wahl des Bezirkspersonalrats soll möglichst gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte in demselben Bezirk stattfinden.
§ 43 Abs. 1 SächsPersVWVODurchführung der Wahl nach Bezirken
Die Bezirkswahlvorstände unterrichten die örtlichen Wahlvorstände im Bereich der Behörde der Mittelstufe darüber, dass die in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten…
§ 38 WO - SPersVGWahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 26. November 2024
Die Wahl des Hauptpersonalrats soll möglichst gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte stattfinden.
§ 32 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die §§ 1 bis 30 entsprechend, soweit sich aus den §§ 33 bis 41 nichts anderes ergibt.