Art. 1 Nr. 2 SN-21580Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften
§ 3 wird durch den folgenden § 3 ersetzt: „§ 3 Tätigwerden der Polizei für die Polizeibehörden oder andere Stellen Wird die Polizei gemäß § 2 Absatz 3 tätig,…
§ 7 Abs. 1 SächsPolOrgVOSächsische Polizeiorganisationsverordnung
Ist bei Gefahr im Verzug ein rechtzeitiges Tätigwerden der zuständigen Polizeidienststelle nicht zu erreichen, kann jede andere Polizeidienststelle die…
§ 5 Abs. 3 SächsPBGSächsisches Polizeibehördengesetz
Erscheint bei Gefahr im Verzug ein rechtzeitiges Tätigwerden der örtlich zuständigen Polizeibehörde nicht erreichbar, kann auch die für einen benachbarten…
§ 80 Abs. 3 SPolGSaarländisches Polizeigesetz (SPolG) vom 8. November 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001
1Bei Gefahr im Verzug oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen kann jede Polizeiverwaltungsbehörde in ihrem Bezirk die Aufgaben einer anderen…
§ 14 Abs. 1 POG NRWGesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen
Bei Gefahr im Verzug kann eine Polizeibehörde Aufgaben einer anderen, an sich zuständigen Polizeibehörde übernehmen. Die zuständige Polizeibehörde ist…