SächsPVDG — InhaltsübersichtTeil 3 Befugnisse zur Datenverarbeitung›Abschnitt 2 Allgemeine und besondere Befugnisse zur Datenerhebung›Unterabschnitt 2 Besondere Befugnisse zur Datenerhebung und besondere MaßnahmenGesetzSachsen§ 59 SächsPVDG(weggefallen)Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz · Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 § 58§ 60 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 58§ 60