SächsPVDG — InhaltsübersichtTeil 3 Befugnisse zur Datenverarbeitung›Abschnitt 2 Allgemeine und besondere Befugnisse zur Datenerhebung›Unterabschnitt 2 Besondere Befugnisse zur Datenerhebung und besondere MaßnahmenGesetzSachsen§ 69 SächsPVDG(weggefallen)Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz · Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 § 68§ 70 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 68§ 70