SächsPVDG — InhaltsübersichtTeil 3 Befugnisse zur Datenverarbeitung›Abschnitt 2 Allgemeine und besondere Befugnisse zur Datenerhebung›Unterabschnitt 3 Besondere BestimmungenGesetzSachsen§ 72 SächsPVDG(weggefallen)Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz · Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3§ 73 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 73