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Die Abendoberschule ist eine Schulart, an der Jugendliche und Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, überwiegend in Form von Abendunterricht den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss erwerben können.
Das Abendgymnasium ist eine Schulart, an der nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht die allgemeine Hochschulreife erwerben können.
Das Kolleg ist ein Gymnasium besonderer Art, an dem Erwachsene, die bereits im Berufsleben gestanden haben, in Vollzeitunterricht die allgemeine Hochschulreife erwerben können.
Für den letzten Ausbildungsabschnitt des Abendgymnasiums und des Kollegs gilt § 7 Absatz 5 und 6 entsprechend.
Das Abendgymnasium ist eine Schulart, an der nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht die allgemeine…
Der Bildungsgang des Abendgymnasiums führt Erwachsene, die andauernde Berufstätigkeit und schulische Ausbildung zeitgleich miteinander verbinden, zur…
1Das Abendgymnasium führt erwachsene Berufstätige, die mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss erworben haben, nach…
Das Abendgymnasium führt erwachsene Berufstätige mit beruflicher Erstausbildung oder Berufserfahrung, im Folgenden „Studierende“ genannt, zur Allgemeinen…
Dem § 1 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die §§ 2 bis 8 und 10 Absatz 2 sowie die Abschnitte 3, 4 und 6 finden auf als Ersatzschulen staatlich anerkannte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.