§ 4 Abs. 4 SächsKRGSächsisches Kulturraumgesetz
Die Belange des sorbischen Volkes werden vertreten durch die Stiftung für das sorbische Volk. Sie erhält Sitz und Stimmrecht im Kulturkonvent…
§ 6 Abs. 2 SächsSorbGRat für sorbische Angelegenheiten
In Angelegenheiten, die die Rechte der sorbischen Bevölkerung berühren, haben der Sächsische Landtag und die Staatsregierung den Rat für sorbische…
§ 11 Abs. 2 SächsSorbGAnsprechpartner bei den Behörden
Im sorbischen Siedlungsgebiet wirkt der Freistaat Sachsen darauf hin, daß die Belange der Sorben sowie der Erwerb sorbischer Sprachkenntnisse in dem Angebot für…