§ 21 NRW-27058Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, so bedarf es…
§ 18 Abs. 7 StrG SLGesetz Nr. 808 - Saarländisches Straßengesetz Vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977
1Ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es…
§ 8 Abs. 6 FStrGBundesfernstraßengesetz
Ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, so bedarf es…
§ 18 Abs. 1 NRW-27058Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist unbeschadet des § 14a Abs. 1 Sondernutzung. Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der…
§ 29 Abs. 2 StVOStraßenverkehrs-Ordnung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der…