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Sind die Untergebrachten in einem besonders gesicherten Raum untergebracht oder gefesselt, sucht sie die Ärztin oder der Arzt alsbald und in der Folge möglichst täglich auf. Dies gilt nicht bei einer Fesselung während einer Ausführung, Vorführung oder eines Transportes sowie bei Bewegungen innerhalb der Anstalt.
Die Ärztin oder der Arzt ist regelmäßig zu hören, sobald die Untergebrachten länger als 24 Stunden abgesondert sind.
Während einer Fixierung ist der Untergebrachte durch eine Ärztin oder einen Arzt zu überwachen.
Sind die Untergebrachten in einem besonders gesicherten Unterbringungsraum untergebracht oder gefesselt, sucht sie der Arzt alsbald und in der Folge möglichst…
Während einer Fixierung sind die Gefangenen durch eine Ärztin oder einen Arzt zu überwachen.
Die Ärztin oder der Arzt ist regelmäßig zu hören, sobald die Gefangenen länger als 24 Stunden abgesondert sind.
Sind Gefangene in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht oder gefesselt (§ 70 Abs. 2 Nr. 5 und 6), sucht sie die Ärztin oder der Arzt alsbald und in…
1Sind die Gefangenen in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht oder gefesselt, sucht sie die Ärztin oder der Arzt alsbald und in der Folge möglichst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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