§ 70 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Gefangene, die entwichen sind oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Anstalt aufhalten, können durch die Anstalt oder auf deren Veranlassung festgenommen…
§ 82 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Gefangene, die entwichen sind oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Anstalt aufhalten, können durch die Anstalt oder auf deren Veranlassung festgenommen…
§ 77 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
1Gefangene, die entwichen sind oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Anstalt aufhalten, können durch die Anstalt oder auf deren Veranlassung festgenommen…
§ 87 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Untergebrachte, die entwichen sind oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Anstalt aufhalten, können durch die Anstalt oder auf deren Veranlassung…
§ 48 Abs. 1 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Untersuchungsgefangene, die entwichen sind oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Anstalt aufhalten, können durch die Anstalt oder auf deren Veranlassung…