§ 3 Abs. 3 Nr. 1 SächsVermKatGDVODurchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und den Liegenschaftskatasterakten,
§ 4 Abs. 1 SächsVermKatGDVODurchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
Bei der Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens bedeuten
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 SächsVermKatGAmtliches Vermessungswesen
das Liegenschaftskataster einschließlich Katastervermessungen und Abmarkungen sowie
Art. 2 Abs. 3 SN-11373Gesetz über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen
Für den Zugang zu den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens über Geodatendienste sind Vorkehrungen zu treffen, die die Einhaltung der Bestimmungen im…
§ 1a Abs. 1 SVermKatGSaarländisches Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz - SVermKatG) Vom 16. Oktober 1997*
Geobasisdaten sind die Daten des amtlichen Vermessungswesens, welche den Raumbezug, die Geotopografie und das Liegenschaftskataster anwendungsneutral…