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Art. 29 SächsVwNG — Gesetz über die Verteilung der Lastentragungspflicht bei der Übertragung von Förderaufgaben nach den Regelungen der Europäischen Gemeinschaften vom Freistaat Sachsen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte Sächsisches Lastentragungsgesetz – SächsLastG | Junoda