Art. 77S SächsVwNG — ächsisches Gesetz zur Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich Landwirtschaft auf die Landkreise und Kreisfreien Städte (Sächsisches Agrar-Aufgabenübertragungsgesetz – SächsAgrarAÜG | Junoda
ächsisches Gesetz zur Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich Landwirtschaft auf die Landkreise und Kreisfreien Städte (Sächsisches Agrar-Aufgabenübertragungsgesetz – SächsAgrarAÜG
Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz · Teil 11
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 77S SächsVwNG
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