§ 12 Abs. 3 SächsFlüAGSächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz
Die Verpflichtung darf längstens für 24 Monate gelten. Minderjährige mit ihren Eltern sind von der Verpflichtung auszunehmen. Die §§ 48 bis 50 des Asylgesetzes…
§ 12a Abs. 6 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Bei einem Familiennachzug zu einem Ausländer, der einer Verpflichtung oder Zuweisung nach den Absätzen 1 bis 4 unterliegt, gilt die Verpflichtung oder Zuweisung…
Anlage 2 Nr. – EuWOEuropawahlordnung
oder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst…
Anlage 1 Nr. – EuWOEuropawahlordnung
oder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst…
Anlage 1 Nr. – BWOBundeswahlordnung
entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst…